🌾 Abfindung der Miterben nach § 12 HöfeO – einfach erklärt
⚖️ Warum gibt es überhaupt eine Hofabfindung?
Im Höferecht geht es darum, einen landwirtschaftlichen Betrieb ungeteilt zu erhalten. Dafür wird meistens nur ein Erbe Hoferbe, während die anderen – die sogenannten weichenden Erben – eine Abfindung bekommen.
Ziel ist dabei ein gerechter Ausgleich: Der Hof soll überleben, aber die übrigen Erben sollen nicht übermäßig benachteiligt werden.
📜 Entstehung und Hintergrund
- Die Regeln für die Hofabfindung stehen in den §§ 12 und 13 der Höfeordnung.
- Sie sollen einen fairen Ausgleich schaffen zwischen dem Interesse am Erhalt des Hofes und den Rechten der weichenden Erben.
- Die Höhe der Abfindung wurde immer wieder angepasst – zuletzt ab 1. Januar 2025!
📚 Rechtsnatur des Abfindungsanspruchs
- Früher dachte man: Die Abfindung sei ein „gesetzliches Vermächtnis“.
- Heute ist klar: Weichende Erben haben ein echtes Erbrecht – aber keinen Anteil am Hof selbst.
- Sie bekommen nur Geld als Ausgleich.
🏡 Wann entsteht der Anspruch?
✅ Der Anspruch entsteht immer dann, wenn ein Hof-Erbfall eintritt.
✅ Gleichgestellt ist auch die vorweggenommene Hofübergabe zu Lebzeiten oder die Beendigung einer Gütergemeinschaft.
👩🌾 Wer bekommt eine Hofabfindung?
➡️ Alle Miterben, die ohne die Höfeordnung gesetzlich am Hof beteiligt wären.
➡️ Dazu zählen:
- Kinder,
- Ehegatten,
- eingetragene Lebenspartner.
Wichtig: Kein Anspruch besteht für Erben, die z.B. durch Erbverzicht ausgeschlossen wurden oder erbunwürdig sind.
💶 Wie hoch ist die Abfindung?
Die Abfindung errechnet sich aus dem Erbteil, der auf den Hofeswert bezogen wird. Wird der einzige Sohn Hoferbe des verwitweten Hofeigentümers so hat seine einzige Schwester einen Erbteil von 1/2, erhält also eine Abfindung in Höhe von 1/2 des Hofeswerts und wenn sie enterbt ist einen Pflichtteil in Höhe von 1/4 des Hofeswerts.
Früher betrug der Hofeswert:
🔹 Das 1,5-fache des alten Einheitswertes.
Jetzt (ab 2025) beträgt der Hofeswert:
🔹 60 % des neuen Grundsteuerwerts des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs!
▶️ Dieser Wert setzt sich zusammen:
- 40 % für landwirtschaftliche Flächen und Gebäude
- + 20 % für das Wohnhaus
🧮 Besonderheiten bei der Berechnung
✅ Schulden können bis zu 80 % des Hofeswertes abgezogen werden.
✅ Verbindlichkeiten müssen aber aus dem landwirtschaftlichen Betrieb stammen.
Achtung: Kredite für Windräder oder Solaranlagen zählen nicht!
🚜 Auswirkungen der neuen Regelung
- Erhöhung der durchschnittlichen Hofabfindungen um etwa das 2,5-fache.
- Aber: Durch den hohen Schuldenabzug relativiert sich der Vorteil für weichende Erben.
🏷️ Was passiert bei Verkäufen oder Nebenerträgen?
Bei Grundstücksverkäufen oder außerlandwirtschaftlichen Erträgen kann eine Nachabfindung fällig werden, wenn der Wert 10 % des Hofeswertes übersteigt.
🛠️ Möglichkeiten zur Anpassung
Ist der Hof oder das Wohnhaus besonders wertvoll oder besonders geringwertig, können:
- Zuschläge oder
- Abschläge beantragt werden (§ 12 Abs. 2 Satz 3 HöfeO).
🌟 Fazit
✅ Einfachere Berechnung der Abfindung durch Bezug auf den neuen Grundsteuerwert.
✅ Geringere Transaktionskosten für Landwirte.
✅ Weniger Einzelfallgerechtigkeit, aber mehr Sicherheit.
✅ Wichtig: Weichende Erben sollten genau prüfen, welche Schulden abgezogen werden dürfen!
📞 Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne bei der Ermittlung Ihrer Hofabfindung oder beim rechtssicheren Übergang des Hofes!
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