Wieviel Erbschaftsteuer zahlen Schwiegerkinder? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wieviel Erbschaftsteuer zahlen Schwiegerkinder?
Schwiegerkinder haben nach jedem Schwiegerelternteil einen Freibetrag von 20.000 Euro. Sie zahlen also für die ersten 20.000 Euro aus der Erbschaft keine Steuer. Sie können also nach jedem Schwiegerelternteil jeweils 20.000 Euro steuerfrei erben. Was darüber hinausgeht wird nach jedem Schwiegerelternteil wie folgt besteuert:
- bis 75.000 Euro mit 15 %
- bis 300.000 Euro mit 20 %
- bis 600.000 Euro mit 25 %
- bis 6 Millionen Euro mit 30 %
- bis 13 Millionen Euro mit 35 %
- bis 26 Millionen Euro mit 40 %
- über 26 Millionen Euro mit 43 %
Gut zu wissen
Schwiegersöhne und Schwiegertöchter zahlen also nicht wie Familienfremde 30 Prozent für den Erwerb, der über dem Freibetrag von 20.000 Euro liegt. Sie gehören nicht zur ungünstigen Steuerklasse III sondern wie Geschwister des Erblassers zur Steuerklasse II, die einen Eingangssteuersatz von 15 % hat.