Deliberation. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Deliberation
Deliberation ist ein aus dem Lateinischen entlehntes Fremdwort mit der Bedeutung „Beratschlagung“, oder „Überlegung“, das zugehörige Verb lautet deliberieren, das Adjektiv deliberativ.
Deliberation als Rechtsbegriff im Erbrecht
Der Begriff entstammt dem Umfeld des römischen Rechts. Die lateinische Deliberatio bedeutete „Beratschlagung, Betrachtung, das Bedenken“. Deliberare stand für „beratschlagen, abreden, in Bedenken ziehen, Aufschub nehmen“. Publilius Syrus wird das Rechtssprichwort zugeschrieben: Deliberandum est diu quod statuendum est semel (zu deutsch: Es ist längere Zeit zu bedenken, was ein für allemal festzusetzen ist).
Der lateinische Terminus für Deliberationsrecht ist Deliberandi ius.
Wie dieser entstammt auch der Begriff Deliberationsfrist dem römischen Recht. Letzterer bezeichnet die Frist, im Sinne einer Bedenkzeit (Spatium deliberandi, Beneficium deliberandi), die einem Erben zugestanden wird, um sich bezüglich der Annahme oder Ablehnung einer Erbschaft zu entscheiden.