Bankschließfach und Erbschaftsteuer – Was sie beachten sollten

  1. Startseite
  2. Tipps & Tricks
  3. Bankschließfach und Erbschaftsteuer – Was sie beachten sollten
Bankschließfach und Erbschaftsteuer
Bankschließfach und Erbschaftsteuer

Erklärt von Fachanwalt für Erbrecht Gerhard Ruby, Villingen, Rottweil, Radolfzell, Konstanz

Frage

Mein Lebensgefährte hat im Bankschließfach Edelmetalle im Wert von 200.000 Euro liegen. Kann ich die nach seinem Tod einfach ausräumen um Erbschaftsteuer zu sparen oder mache ich mich da strafbar?

Antwort

Wenn sie Erbin ihres Lebensgefährten sind, machen sie sich mit dem Ausräumen allein nicht strafbar. Allerdings werden sie vom Finanzamt zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert. Die Bank hat bereits zuvor dem Finanzamt gemeldet, dass ein Schließfach vorhanden war. Über den Inhalt des Schließfachs erfolgt keine Meldung zumal die Bank den Inhalt im Normalfall nicht kennt. Jetzt sind sie verpflichtet, den Inhalt des Schließfaches als Teil des Erbes zu melden. Dafür ist auf dem Formular der Erbschaftsteuererklärung auch extra ein Feld zum Ankreuzen vorhanden (Banschließfach vorhanden ja oder nein?). Verschweigen Sie das Bankschließfach und ist Ihr Freibetrag durch den Inhalt des Schließfachs bei der Erbschaftsteuer überschritten, so dass bei ordnungsgemäßer Meldung Erbschaftsteuer angefallen wäre, liegt eine strafbare Steuerhinterziehung vor. Als Lebensgefährtin wäre das bei Ihnen sicher der Fall, da sie einen Freibetrag von nur 20.000 Euro haben. Hinzu kommt noch der Freibetrag für die Beerdigung und weiteren Abwicklungskosten von 10.300 Euro. Der Rest wäre mit 30 % zu versteuern. Es läge also eine strafbare Steuerhinterziehung von rund 50.000 Euro vor. Als Ehefrau hätten Sie einen Freibetrag von 500.000 Euro oder als Kind von 400.000 Euro und somit wäre keine Straftat gegeben.

Nachfrage

Aber das Finanzamt kriegt das doch gar nicht mit, was im Schließfach drin war, oder?

Antwort

Das ist richtig. Dann liegt aber eine Straftat vor, die möglicherweise nur nicht entdeckt wird.  Wenn es rauskommt, sind sie dran. Ohnehin sollten Sie keine Steuerhinterziehung bzw. Straftaten begehen. Darüber sollte es keine Diskussion geben. 

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren