Altersteilzeit-Blockmodell: Bei Tod geht Lohn auf Erben über. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Altersteilzeit-Blockmodell: Bei Tod geht Lohn auf Erben über

Was passiert beim Altersteilzeit-Blockmodell, wenn der Arbeitnehmer während der Freistellungsphase verstirbt?

Altersteilzeit ist in Deutschland und Österreich eine Möglichkeit, z.B. über eine Reduzierung der Arbeitszeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten. Die heute fast ausschließlich genutzte Form der Altersteilzeit ist das Blockmodell. Anstatt die Arbeitszeit für die gesamte Dauer der Altersteilzeit auf die Hälfte zu reduzieren, wird beim Blockmodell die Altersteilzeit in zwei gleich lange Beschäftigungsblöcke unterteilt. Im ersten Block, der sogenannten Arbeitsphase bleibt die wöchentliche Arbeitszeit ungekürzt. Im zweiten Block, der Freistellungsphase, wird der Arbeitnehmer von seiner Arbeitsleistung freigestellt. Über die Gesamtdauer ergibt sich also auch hier eine Reduzierung der Arbeitszeit auf die Hälfte (Wikipedia).

Vererblich

Der Arbeitnehmer hat für den zweiten Block also bereits vorgearbeitet, er geht in Vorleistung, denn die geleistete Arbeit und die gezahlte Vergütung entsprechen sich hier nicht, weil der Arbeitnehmer für die Freistellungsphase mitarbeitet. Es ist also bei einem Ableben des Arbeitnehmers in der Freistellungsphase noch bereits erarbeiteter Lohn übrig. Die Differenz zwischen zustehendem und bereits in Anspruch genommenem Lohn ist vererblich und steht den Erben zu.

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