Doppelbesteuerung bei Schenkung und Erbschaft
Zu Vermeidung der Doppelbesteuerung von Schenkungen und Erbfällen in Deutschland und anderen Staaten wurden sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.
Die Abkommen gegen Doppelbesteuerung
Auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern existieren derzeit Abkommen mit
- Dänemark seit 1.1.1997
- Frankreich seit 3.4.2009
- Griechenland seit 1.1.1953
- Schweden seit 14.7.1992
- Schweiz seit 30.11.1978
- USA seit 3.12.1980
RUBY. Die Kanzlei für Erbrecht.
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