Zu Vermeidung der Doppelbesteuerung von Schenkungen und Erbfällen in Deutschland und anderen Staaten wurden sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.
Die Abkommen gegen Doppelbesteuerung
Auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern existieren derzeit Abkommen mit
- Dänemark seit 1.1.1997
- Frankreich seit 3.4.2009
- Griechenland seit 1.1.1953
- Schweden seit 14.7.1992
- Schweiz seit 30.11.1978
- USA seit 3.12.1980