Anforderungen an die Unterschrift in notariellem Testament. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby. Konstanz, Radolfzell, Villingen, Rottweil
Anforderungen an die Unterschrift in notariellem Testament
Die Unterschrift des an der Beurkundung Beteiligten unter einer notariellen Urkunde erfordert die Unterzeichnung wenigstens mit dem Familiennamen. Die Unterzeichnung eines notariellen Testaments mit einem unzutreffenden Vornamen steht bei der zusätzlichen Verwendung des richtigen Familiennamens der Formwirksamkeit der Urkunde nicht entgegen.
Für Experten:
OLG Köln v. 07.12.2009 – 2 Wx 83/09, 2 Wx 84/09 –
ZEV 2010, Heft 2, VIII