Der falsche Ehevertrag. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Der falsche Ehevertrag
Eheverträge können in der Regel nicht nur ehe- bzw. scheidungsrechtliche Bedeutung erlangen. Auch das Erbrecht wird berührt. So bedeutet z.B. der Weg aus der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung in vielen Fällen eine Verschlechterung der gesetzlichen Erbquote des überlebenden Ehegatten, folglich auch eine Minderung seiner Pflichtteilsansprüche. Auch hat die Gütertrennung erbschaftsteuerliche Nachteile. Ideal könnte die Vereinbarung einer sogenannten „modifizierten Zugewinngemeinschaft“ sein. Sie bedeutet Gütertrennung für den Fall der Scheidung, aber Zugewinngemeinschaft für den Fall des Todes des Erstversterbenden