Die größten Fehler beim Vererben: Der falsche Ehevertrag

Ehevertrag?

Der falsche Ehevertrag. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Der falsche Ehevertrag

Eheverträge können in der Regel nicht nur ehe- bzw. scheidungsrechtliche Bedeutung erlangen. Auch das Erbrecht wird berührt. So bedeutet z.B. der Weg aus der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung in vielen Fällen eine Verschlechterung der gesetzlichen Erbquote des überlebenden Ehegatten, folglich auch eine Minderung seiner Pflichtteilsansprüche. Auch hat die Gütertrennung erbschaftsteuerliche Nachteile. Ideal könnte die Vereinbarung einer sogenannten „modifizierten Zugewinngemeinschaft“ sein. Sie bedeutet Gütertrennung für den Fall der Scheidung, aber Zugewinngemeinschaft für den Fall des Todes des Erstversterbenden

 


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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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