Anzeigepflicht der Banken: Finanzamt erfährt wie viel Geld der Erblasser hatte. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Anzeigepflicht der Banken: Finanzamt erfährt wie viel Geld der Erblasser hatte
Banken müssen nach § 33 ErbStG (Erbschaftsteuergesetz) beim Tod eines Kunden dem Finanzamt Anzeige machen und mitteilen wie hoch das Guthaben des Verstorbenen war.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung gilt diese Anzeigepflicht auch für unselbständige Filialen deutscher Kreditinstitute im Ausland. Das Finanzamt hat also auch hier die Möglichkeit, die Steuerehrlichkeit der Beteiligten zu überprüfen.
Gerade bei der Erbschaftsteuer kann an alle Beteiligten nur appelliert werden, sich rechtzeitig über die zahlreichen, bestehenden Steuersparmöglichkeiten zu informieren!