Wie viel Hausrat ist erbschaftsteuerfrei? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie viel Hausrat ist erbschaftsteuerfrei?
1. Personen der Steuerklasse I
Wer Hausrat erbt oder geschenkt erhält, hat einen Freibetrag von 41.000 Euro, sofern er zur Erbschaftsteuerklasse I gehört, also z.B. Ehegatte oder Kind ist.
Daneben gibt es für andere bewegliche körperliche Gegenstände einen zusätzlichen Freibetrag für Personen der Steuerklasse I in Höhe von weiteren 12.000 Euro.
2. Personen der Steuerklassen II und III
Für andere Personen, also Erwerber der Steuerklassen II oder III verringert sich der Freibetrag auf insgesamt nur 12.000 Euro für Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke und andere bewegliche körperliche Gegenstände.
Gut zu wissen
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