Was kostet der Widerruf eines Berliner Testaments?

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Kann ein gemeinschaftliches Testament widerrufen werden? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen

Kann ein Berliner Testament überhaupt widerrufen werden?

Ja, es muss aber bei einem Widerruf (natürlich zu Lebzeiten) dafür gesorgt werden, dass der andere Ehegatte von dem Widerruf der Verfügung seines Ehegatten erfährt. Nur so kann er auf die sich aus dem Widerruf ergebende Unwirksamkeit der eigenen Verfügung reagieren. Der Widerruf muss als notariell zu beurkundende Widerrufserklärung in Urschrift oder in einer Ausfertigung dem anderen Ehegatten zugehen. Am Besten stellt man ihn durch den Gerichtsvollzieher zu, wobei darauf zu achten ist, dass der Gerichtsvollzieher wirklich die Urschrift oder eine Ausfertigung zustellt. Wir haben schon erlebt, dass der Gerichtsvollzieher eine Kopie fertigte und lediglich die Kopie zustellte.

Zudem bleibt die Möglichkeit, das gesamte gemeinschaftliche Testament aufzuheben. So kann durch ein neues gemeinschaftliches Testament das frühere aufgehoben werden. Dies kann durch ausdrückliche Erklärung in einem gemeinschaftlichen Testament oder durch widersprechende Verfügungen in einem neuen gemeinschaftlichen Testament geschehen. Das gemeinsame Testament kann auch ganz einfach durch Vernichtung des alten Ehegattentestaments durch beide Ehegatten widerrufen werden.

Was kostet der Widerruf eines Berliner Testaments?

Bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro kostet der Widerruf beim Notar rund 100 Euro, bei einem Nachlasswert von 500.000 Euro kostet der Widerruf rund 560 Euro und bei einem Nachlasswert von 1 Mio. Euro kostet der Widerruf beim Notar rund 1040 Euro.

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