Miterbe schuldet zum Nachlass. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Miterbe schuldet zum Nachlass
Frage:
Mein Bruder und ich sind zu je 1/2 Miterben unseres verwitweten Vaters. Mein Bruder schuldete dem Vater aus Darlehen eine Rückzahlung von 10.000 Euro. Kann ich jetzt verlangen, dass er die an die Erbengemeinschaft bzw. auf das Nachlasskonto zahlt?
Antwort:
Es kommt darauf an:
Möglichkeit 1: Zahlungspflicht
Ist ein Miterbe Schuldner einer zum Nachlass gehörenden Forderung, so kann man von ihm Leistung bzw. Zahlung an den Nachlass nur dann verlangen, wenn die Leistung / Zahlung notwendig ist, um Nachlassschulden bezahlen zu können oder sonst ein besonders gerechtfertigtes Interesse des anderen Miterben an der Zahlung vorliegt. So z.B. wenn sich bereits vor der Teilung übersehen lässt, dass auf den Miterben wegen einer ihn treffenden Zahlungspflicht bei der Auseinandersetzung ohnedies nichts mehr aus dem Nachlass entfallen wird.
Möglichkeit 2: Keine Zahlungspflicht
Fehlt es dagegen an einem berechtigten Interesse der Miterben, so wäre das Verlangen, dass ein Miterbe, der zugleich Nachlassschuldner ist, dasjenige an den Nachlass leistet, was er aus diesem bei der Auseinandersetzung wieder zurückzuerhalten hat, eine unzulässige Schikane, die gegen Treu und Glauben verstößt.