✍️ Beglaubigung einer Unterschrift beim Notar – Die Kosten
Was kostet sie – und was sagt das Gesetz dazu? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht.
🧭 I. Gesetzliche Systematik
Die Kosten für die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens beim Notar sind gesetzlich geregelt. Maßgeblich ist die Kostenverzeichnisnummer (KV) 25100 im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
📜 1. Die Grundregel: 0,2-Gebühr nach KV 25100
- Für die Unterschriftsbeglaubigung fällt eine 0,2-Gebühr an.
- Dabei gilt:
- Mindestgebühr: 20 €
- Höchstgebühr: 70 €
💡 Die Höchstgebühr ist bei Geschäftswerten ab 140.000,01 € erreicht (nach Tabelle B des GNotKG).
📈 2. Wertabhängige Gebühr – keine Pauschale
Die Gebühr nach KV 25100 ist (anders als z. B. bei KV 25101) wertabhängig.
Sie steigt mit dem Geschäftswert – aber eben nur bis zur Kappung bei 70 €.
📐 3. Wie bestimmt sich der Geschäftswert?
KV 25100 legt nur den Gebührensatz, Mindest- und Höchstbetrag fest – nicht den Geschäftswert selbst.
👉 Für den Geschäftswert gilt § 121 GNotKG:
Er richtet sich nach denselben Regeln wie bei der Beurkundung der Erklärung, unter die unterschrieben wird.
📝 4. Tipp: Beglaubigung statt Beurkundung
Wenn Sie ausreichen informiert sind, macht es durchaus Sinn den ausformulierten Text dem Notar vorzulegen und nur die Unterschrift(en beglaubigen zu lassen. So kann bei einer Vorsorgevollmacht bei einem Gegenstandswert von über 1 Mio. Euro statt 70 Euro an die 1.900 Euro anfallen, wenn nicht nur beglaubigt, sondern der Text beurkundet wird. Zum Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung siehe HIER.
👥 5. Mehrere Unterschriften – mehrere Gebühren?
- Die Anzahl der Unterzeichner spielt für die Gebühr keine Rolle.
- ABER: Wenn mehrere Beglaubigungsvermerke erforderlich sind (z. B. Unterschriften an verschiedenen Tagen),
wird für jeden Beglaubigungsvermerk eine neue Gebühr erhoben (§ 25100 Anm. Abs. 2).
💡 Fazit: Was kostet die Beglaubigung?
Geschäftswert | Gebühr nach KV 25100 |
---|---|
bis ca. 5.000 € | ca. 20 € (Mindestgebühr) |
50.000 € | ca. 50 € |
ab 140.000,01 € | 70 € (Höchstgebühr) |
➡️ Maximal 70 € – unabhängig von der Zahl der Unterzeichner,
aber mehrfach, wenn an verschiedenen Tagen unterschrieben wird.
✅ 6. Was ist eine Beglaubigung – und worin unterscheidet sie sich von einer Beurkundung?
✍️ Beglaubigung – einfach erklärt
Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar, dass eine Unterschrift echt ist – also wirklich von der Person stammt, die unterschrieben hat.
- Der Notar prüft dabei nicht den Inhalt des Dokuments.
- Er schaut nur: Hat die richtige Person unterschrieben – und zwar persönlich vor ihm?
👉 Die Beglaubigung macht ein Dokument glaubwürdig und beweiskräftig, zum Beispiel gegenüber Behörden, Banken oder Gerichten.
📜 Beurkundung – was ist der Unterschied?
Bei einer Beurkundung geht der Notar viel weiter:
- Er liest den gesamten Text vor,
- erklärt rechtliche Folgen,
- berät neutral alle Beteiligten,
- und stellt sicher, dass alles rechtlich korrekt und ausgewogen ist.
Am Ende unterschreiben alle Beteiligten vor dem Notar, und auch der Notar selbst unterschreibt die Urkunde.
👉 Die Beurkundung ist also eine vollständige rechtliche Absicherung und kommt bei wichtigen Geschäften zum Einsatz – z. B. beim Kaufvertrag für ein Haus, bei Erbverträgen oder Eheverträgen.
🧾 Kurz zusammengefasst:
Merkmal | Beglaubigung | Beurkundung |
---|---|---|
Prüft der Notar den Inhalt? | ❌ Nein | ✅ Ja |
Was bestätigt der Notar? | Nur: „Unterschrift ist echt“ | Inhalt + Wille + Form werden vollständig geprüft |
Wer unterschreibt? | Nur die Partei (z. B. Vollmachtgeber) | Partei(en) und Notar |
Aufwand und Kosten | Gering | Höher (Beratung und umfassende Prüfung durch Notar) |
Typische Fälle | Vollmachten, Handelsregisteranmeldungen | Hauskauf, Testament, Ehevertrag, Gesellschaftsvertrag |
💡 Beispiel zur Veranschaulichung:
- Beglaubigung:
Du hast selbst eine Vollmacht geschrieben und willst nur, dass deine Unterschrift amtlich bestätigt wird → Beglaubigung reicht aus. - Beurkundung:
Du möchtest, dass der Notar eine rechtssichere Vorsorgevollmacht entwirft, erklärt und absichert → Du brauchst eine Beurkundung.