Ein Erbschaftskauf ist erst nach dem Erbfall möglich. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Welche Rechtsstellung hat der Erbschaftskäufer?
Der Erbschaftskäufer tritt nicht in die Rechtsstellung des Erben ein. Der Käufer wird also nicht Erbe. Erbe bleibt der Erbschaftsverkäufer, der auch als solcher im Erbschein eingetragen bleibt. Der Erbe wird durch den Erbschaftskauf nur schuldrechtlich verpflichtet, dem Käufer die Rechte des Erben durch Übergabe, Auflassung etc. zu verschaffen.