Bei Durchsuchung gefundenes Testament strafrechtlich nicht verwertbar, Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Bei Durchsuchung gefundenes Testament strafrechtlich nicht verwertbar
Informationen aus einem Testament, welches bei einer Durchsuchung nach § 103 StPO aufgefunden wird, sind im strafrechtlichen Verfahren gegen den Verfasser des Testaments unverwertbar.
Für Experten:
LG Koblenz v. 08.04.2010
NJW-Spezial 2010, 327