Bei Durchsuchung gefundenes Testament strafrechtlich nicht verwertbar,  Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Bei Durchsuchung gefundenes Testament strafrechtlich nicht verwertbar

Informationen aus einem Testament, welches bei einer Durchsuchung nach § 103 StPO aufgefunden wird, sind im strafrechtlichen Verfahren gegen den Verfasser des Testaments unverwertbar.

Für Experten:
LG Koblenz v. 08.04.2010
NJW-Spezial 2010, 327

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