Kann ich als Betreuerin ein Berliner Testament widerrufen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht
Kann ich als Betreuerin das Berliner Testament, das ich zusammen mit meinem Mann gemacht habe, widerrufen?
Nein. Sie müssen beim Betreuungsgericht die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers mit dem Aufgabenkreis „Entgegennahme einer Widerrufserklärung für ein gemeinschaftliches Testament“ beantragen. Diesem lassen sie dann die notariell zu beurkundende Widerrufserklärung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen.