Berufungsgründe: Wie man zum Erben berufen wird. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby. RUBY. Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Villingen, Rottweil
Berufungsgründe: Wie man zum Erben berufen wird
Frage:
Welche Berufungsgründe kennt das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch)?
Antwort:
Die Berufung zur Erbfolge kann nach BGB beruhen
- auf Gesetz (gesetzliche Erbfolge = Intestaterbfolge)
- auf Verfügung von Todes wegen, die sein kann
– einseitig (Testament, letztwillige Verfügung)
– zweiseitig (Erbvertrag)