Termins-Vollmacht nach § 141 Abs. 3 ZPO

Termins-Vollmacht nach § 141 Abs. 3 ZPO

Hiermit bevollmächtige ich,

Ute Kramer, wohnhaft Holunderstraße 1, 77777 Rottweil

meinen Ehemann

Herrn Martin Kramer wohnhaft wohnhaft Holunderstraße 1, 77777 Rottweil

mich in dem Verfahren Kramer, U. ./. Müller, A. (Aktenzeichen: I 3 O 246/22)) vor dem Landgericht Konstanz zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklärung, insbesondere zu einem Vergleichsabschluss ermächtigt, wobei es ihm freigestellt ist zu entscheiden, ob er einen Vergleich (widerruflich oder unwiderruflich) abschließt. Diese Bevollmächtigung bezieht sich (bis zu einem etwaigen Widerruf) auf alle Termine (z.B. Gerichtstermine, Ortstermine usw.) und Folgetermine.

Rottweil, den 5.5.2023

Ute Kramer (Unterschrift)

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren