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🏡 „Ich würde meinem Sohn gern das Haus überschreiben – aber ich traue ihm nicht.“

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby


🤔 Die Sorge einer Mutter:

„Ich bin 77 Jahre alt und möchte mein Haus übertragen.
Aber ich fürchte, mein Sohn könnte es gleich verkaufen.
Seine neue Freundin macht mir Sorgen – ich glaube, sie hat Schulden und schlechten Einfluss.“


⚖️ Was spricht für die Überschreibung?

  • Steuerlicher Vorteil:
    Durch frühzeitige Übertragung kannst du Freibeträge optimal nutzen.

  • Nachfolge regeln:
    Du bestimmst selbst, wer was wann bekommt – nicht das Finanzamt oder das Gericht.


🚫 Was spricht dagegen?

  • Verlust der Kontrolle, wenn du das Haus einfach so überschreibst

  • Gefahr des Verkaufs, wenn dein Sohn in finanzieller Not oder fremdem Einfluss steht

  • Deine Intuition warnt dich – und die ist oft nicht grundlos


Die Lösung: Überschreiben – aber mit Sicherheitsnetz!

Du kannst deinem Sohn das Haus überschreiben und trotzdem abgesichert bleiben.

🔐 Die drei wichtigsten Schutzmechanismen:

  1. Nießbrauchsvorbehalt
    🔸 Du behältst das lebenslange Nutzungsrecht (z. B. Wohnen, Vermieten, Erträge kassieren)

  2. Rückforderungsrecht („freies Rückholrecht“) 🔸 Du lässt dir das Recht eintragen, das Haus jederzeit zurückzufordern – ohne Begründung

  3. Veräußerungsverbot im Grundbuch
    🔸 Dein Sohn kann das Haus nicht verkaufen oder belasten, solange du lebst
    🔸 Nur mit deiner notariellen Zustimmung ist überhaupt etwas möglich


🧭 Was bringt das konkret?

  • Du behältst die Kontrolle, obwohl dein Sohn im Grundbuch steht

  • Du siehst an seiner Reaktion, ob er wirklich am Haus interessiert ist

  • Sollte er negativ reagieren oder sofort „eigene Pläne“ machen, weißt du:
    👉 Dein Misstrauen war berechtigt


📞 Fazit:

Du kannst schenken – ohne schutzlos zu sein.
Vertrauen ist gut – Grundbuch ist besser.

Lass dich individuell beraten – und finde eine Lösung, die Herz und Verstand schützt.


RUBY. Die Kanzlei für Erbrecht
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