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🏡 „Ich würde meinem Sohn gern das Haus überschreiben – aber ich traue ihm nicht.“
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
🤔 Die Sorge einer Mutter:
„Ich bin 77 Jahre alt und möchte mein Haus übertragen.
Aber ich fürchte, mein Sohn könnte es gleich verkaufen.
Seine neue Freundin macht mir Sorgen – ich glaube, sie hat Schulden und schlechten Einfluss.“
⚖️ Was spricht für die Überschreibung?
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✅ Steuerlicher Vorteil:
Durch frühzeitige Übertragung kannst du Freibeträge optimal nutzen. -
✅ Nachfolge regeln:
Du bestimmst selbst, wer was wann bekommt – nicht das Finanzamt oder das Gericht.
🚫 Was spricht dagegen?
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❌ Verlust der Kontrolle, wenn du das Haus einfach so überschreibst
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❌ Gefahr des Verkaufs, wenn dein Sohn in finanzieller Not oder fremdem Einfluss steht
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❌ Deine Intuition warnt dich – und die ist oft nicht grundlos
✅ Die Lösung: Überschreiben – aber mit Sicherheitsnetz!
Du kannst deinem Sohn das Haus überschreiben und trotzdem abgesichert bleiben.
🔐 Die drei wichtigsten Schutzmechanismen:
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Nießbrauchsvorbehalt
🔸 Du behältst das lebenslange Nutzungsrecht (z. B. Wohnen, Vermieten, Erträge kassieren) -
Rückforderungsrecht („freies Rückholrecht“) 🔸 Du lässt dir das Recht eintragen, das Haus jederzeit zurückzufordern – ohne Begründung
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Veräußerungsverbot im Grundbuch
🔸 Dein Sohn kann das Haus nicht verkaufen oder belasten, solange du lebst
🔸 Nur mit deiner notariellen Zustimmung ist überhaupt etwas möglich
🧭 Was bringt das konkret?
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Du behältst die Kontrolle, obwohl dein Sohn im Grundbuch steht
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Du siehst an seiner Reaktion, ob er wirklich am Haus interessiert ist
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Sollte er negativ reagieren oder sofort „eigene Pläne“ machen, weißt du:
👉 Dein Misstrauen war berechtigt
📞 Fazit:
Du kannst schenken – ohne schutzlos zu sein.
Vertrauen ist gut – Grundbuch ist besser.
Lass dich individuell beraten – und finde eine Lösung, die Herz und Verstand schützt.
RUBY. Die Kanzlei für Erbrecht
📍 Villingen-Schwenningen | ☎️ 07721 / 9930505
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👨⚖️ „Wir machen nur Erbrecht – und wir helfen Ihnen.“