Betreuervergütung zukünftig umsatzsteuerfrei. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Betreuervergütung ist umsatzsteuerfrei
Die Vergütung der Berufsbetreuer ist in den allermeisten Fällen umsatzsteuerfrei. Alle Betreuungsleistungen von Berufsbetreuern, die diese außerhalb ihres sonstigen Berufs- oder Gewerbes (bspw. als Steuerberater, Rechtsanwalt, für den Betreuten) erbringen, ist von der Umsatzsteuer befreit. Diese Umsatzsteuerbefreiung führt faktisch zu einer deutlichen Erhöhung der Vergütung der Berufsbetreuer. Es steht seit 2013 die Pauschalvergütung netto zur Verfügung.
Zu beachten ist allerdings, dass entsprechende Berufsbetreuer zukünftig nicht mehr vorsteuerabzugsberechtigt sein werden, wenn deren Vergütungsansprüche umsatzsteuerbefreit sind. In den allermeisten Fällen dürfte aber für die Mehrzahl der Berufsbetreuer ein deutliches Einkommensplus bestehen bleiben.