Betreutes Wohnen oder zu Hause wohnen mit Haushaltshilfe? Was kostet das? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen
Betreutes Wohnen oder zu Hause wohnen mit Haushaltshilfe? Was kostet das?
Betreutes Wohnen
in einer Wohnanlage bietet Aufzüge, barrierefreie Wohnungen, bodengleiche Duschen und einen Betreuungsservice.
Betreutes Wohnen ist geeignet für Menschen, die noch selbstständig leben könne, aber im Notfall zuverlässige Hilfe haben möchten.
Ein Grundservice bietet in der Regel einen 24-Stunden-Hausnotruf, regelmäßige Sprechzeiten mit den Betreuern, Freizeitangebote und ein gefördertes Zusammenleben.
Wahlleistungen gegen Aufpreis können sein eine Putz- und Einkaufshilfe, Wäschedienst, Essen- und Fahrservice.
Man schließt entweder einen Kauf- oder Mietvertrag über die Wohnung und den Grundservice-Vertrag ab, der pauschal abgerechnet wird. Die Wahlleistungen werden extra bezahlt.
Die Mieten im betreuten Wohnen liegen ein bis drei Euro über den ortsüblichen Mieten.
Beispiel:
Bei einer Wohnfläche von 56 qm können für einen Bewohner an Kaltmiete 680 Euro, Betriebskosten von 150 Euro und eine Betreuungspauschale von 200 Euro, insgesamt also 1030 Euro anfallen.
Extrakosten können anfallen für einen Menüservice von 10 Euro am Tag, Kosten für die Begleitung zum Arzt ab 9 Euro, für Einkäufe 7 Euro und Hilfe bei Medikamenten ab 10 Euro.
Betreut Wohnen
meint hingegen, dass man zu Hause im eigenen Haushalt bleibt und dort eine Haushaltshilfe (Rumänin, Polin, Lettin, Russin) rund um die Uhr mit im Haushalt wohnt. Dabei sind die gesetzlichen Arbeitszeiten von 40 Stunden in der Woche aber einzuhalten. Die Haushaltshilfe muss eine Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung vorweisen können.
Betreut Wohnen bietet sich für alle an, die genügend Wohnraum haben. Die Haushaltshilfe braucht ja ein eigenes Zimmer, kostenfreie Logis und ein Badezimmer oder zumindest dessen Mitbenutzung.
Die Haushaltshilfe engagiert man am Besten über Agenturen. Kontakte vermittelt die Bundesagentur für Arbeit, Care Work oder Actio Vita (einfach googeln).
Zu den Aufgaben der Haushaltshilfe zählen die Arbeiten im Haushalt, also Kochen, Einkaufen, Staubsaugen, Wäschewaschen, Begleitgänge zu Arztterminen etc. Denkbar ist auch, dass die Haushaltshilfe beim Duschen, Ankleiden, Waschen etc. hilft. Untersagt sind allerdings medizinische Aufgaben.
Die monatlichen Kosten liegen bei einem Mindestlohn von 12,00 Euro je Stunde, also bei rund 2000 Euro. Oft lässt sich dieser Betrag durch Zuschüsse wie Pflegegeld und steuerliche Förderung (bis 4000 Euro im Jahr) reduzieren.