Betreutes Wohnen oder zu Hause wohnen mit Haushaltshilfe? Was kostet das? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen

Betreutes Wohnen oder zu Hause wohnen mit Haushaltshilfe? Was kostet das?

Betreutes Wohnen

in einer Wohnanlage bietet Aufzüge, barrierefreie Wohnungen, bodengleiche Duschen und einen Betreuungsservice.

Betreutes Wohnen ist geeignet für Menschen, die noch selbstständig leben könne, aber im Notfall zuverlässige Hilfe haben möchten.

Ein Grundservice bietet in der Regel einen 24-Stunden-Hausnotruf, regelmäßige Sprechzeiten mit den Betreuern, Freizeitangebote und ein gefördertes Zusammenleben.

Wahlleistungen gegen Aufpreis können sein eine Putz- und Einkaufshilfe, Wäschedienst, Essen- und Fahrservice.

Man schließt entweder einen Kauf- oder Mietvertrag über die Wohnung und den Grundservice-Vertrag ab, der pauschal abgerechnet wird. Die Wahlleistungen werden extra bezahlt.

Die Mieten im betreuten Wohnen liegen ein bis drei Euro über den ortsüblichen Mieten.

Beispiel:

Bei einer Wohnfläche von 56 qm können für einen Bewohner an Kaltmiete 680 Euro, Betriebskosten von 150 Euro und eine Betreuungspauschale von 200 Euro, insgesamt also 1030 Euro anfallen.

Extrakosten können anfallen für einen Menüservice von 10 Euro am Tag, Kosten für die Begleitung zum Arzt ab 9 Euro, für Einkäufe 7 Euro und Hilfe bei Medikamenten ab 10 Euro.

 

Betreut Wohnen 

meint hingegen, dass man zu Hause im eigenen Haushalt bleibt und dort eine Haushaltshilfe (Rumänin, Polin, Lettin, Russin) rund um die Uhr mit im Haushalt wohnt. Dabei sind die gesetzlichen Arbeitszeiten von 40 Stunden in der Woche aber einzuhalten. Die Haushaltshilfe muss eine Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung vorweisen können.

Betreut Wohnen bietet sich für alle an, die genügend Wohnraum haben. Die Haushaltshilfe braucht ja ein eigenes Zimmer, kostenfreie Logis und ein Badezimmer oder zumindest dessen Mitbenutzung.

Die Haushaltshilfe engagiert man am Besten über Agenturen. Kontakte vermittelt die Bundesagentur für Arbeit, Care Work oder Actio Vita (einfach googeln).

Zu den Aufgaben der Haushaltshilfe zählen die Arbeiten im Haushalt, also Kochen, Einkaufen, Staubsaugen, Wäschewaschen, Begleitgänge zu Arztterminen etc. Denkbar ist auch, dass die Haushaltshilfe beim Duschen, Ankleiden, Waschen etc. hilft. Untersagt sind allerdings medizinische Aufgaben.

Die monatlichen Kosten liegen bei einem Mindestlohn von 12,00 Euro je Stunde, also bei rund 2000 Euro. Oft lässt sich dieser Betrag durch Zuschüsse wie Pflegegeld und steuerliche Förderung (bis 4000 Euro im Jahr) reduzieren.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren