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Der Ehepartner soll nach dem Tod des Erstversterbenden finanziell abgesichert sein. Wie kann man das testamentarisch wirkungsvoll erreichen?

Die beliebteste und meist ratsame Art für die meisten Eheleute ist das Berliner Testament. Es regelt die finanzielle Absicherung Ihres Ehegatten nach Ihrem Tod zu erreichen. Das Berliner Testament ist ein Testament, das nur von Ehegatten errichtet werden kann. Man nennt es auch gemeinschaftliches Testament.

Die Eheleute setzen sich dabei im Todesfall gegenseitig als alleinige Erben ein. Erst nach dem Tod des Letztversterbenden erben andere, wie z.B. gemeinsame Kinder oder enge Freunde. Deswegen kann es ratsam sein die Kinder bei der Testamentserrichtung mit einzubeziehen. Berliner Testament bedeutet schließlich, dass die Kinder beim Tod des ersten Ehegatten zunächst nichts bekommen. Sie erhalten aber am Schluss alles.

Was einfach klingt muss aber einigen rechtlichen und steuerlichen Aspekten gerecht werden.

  • Wichtig zu beachten ist, dass diese Art von Testament wirklich nur von Eheleuten errichtet werden kann und nicht etwa von Verlobten oder Lebensgefährten (ausgenommen nach § 10 IV LPartG eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner).
  • Außerdem , dass bei großen Nachlässen das gemeinschaftliche Testament in manchen Fällen steuerrechtlich gesehen von Nachteil sein kann.

Gerhard Ruby ist seit 25 Jahren auf Testamente spezialisiert. Er wird seit 2000 ständig vom Nachrichtenmagazin FOCUS als deutscher Top-Anwalt für Erbrecht ausgezeichnet. Sie finden ihn in Villingen-Schwenningen. Tel.: 07721 / 99 30 505

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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