Der Ehepartner soll nach dem Tod des Erstversterbenden finanziell abgesichert sein. Wie kann man das testamentarisch wirkungsvoll erreichen?
Die beliebteste und meist ratsame Art für die meisten Eheleute ist das Berliner Testament. Es regelt die finanzielle Absicherung Ihres Ehegatten nach Ihrem Tod zu erreichen. Das Berliner Testament ist ein Testament, das nur von Ehegatten errichtet werden kann. Man nennt es auch gemeinschaftliches Testament.
Die Eheleute setzen sich dabei im Todesfall gegenseitig als alleinige Erben ein. Erst nach dem Tod des Letztversterbenden erben andere, wie z.B. gemeinsame Kinder oder enge Freunde. Deswegen kann es ratsam sein die Kinder bei der Testamentserrichtung mit einzubeziehen. Berliner Testament bedeutet schließlich, dass die Kinder beim Tod des ersten Ehegatten zunächst nichts bekommen. Sie erhalten aber am Schluss alles.
Was einfach klingt muss aber einigen rechtlichen und steuerlichen Aspekten gerecht werden.
- Wichtig zu beachten ist, dass diese Art von Testament wirklich nur von Eheleuten errichtet werden kann und nicht etwa von Verlobten oder Lebensgefährten (ausgenommen nach § 10 IV LPartG eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner).
- Außerdem , dass bei großen Nachlässen das gemeinschaftliche Testament in manchen Fällen steuerrechtlich gesehen von Nachteil sein kann.
Gerhard Ruby ist seit 25 Jahren auf Testamente spezialisiert. Er wird seit 2000 ständig vom Nachrichtenmagazin FOCUS als deutscher Top-Anwalt für Erbrecht ausgezeichnet. Sie finden ihn in Villingen-Schwenningen. Tel.: 07721 / 99 30 505