Kinder ohne Vollmacht sind gegen den Betreuer machtlos. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kinder ohne Vollmacht sind gegen den Betreuer machtlos
Gute und schlechte Betreuer
Es gibt gute und schlechte Ärzte, es gibt gute und schlechte Notare, und es gibt gute und schlechte Betreuer.
Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
Wer verhindern will, dass er in die Hände einer schlechten Betreuerin oder eines Betreuers gerät, muss entweder eine Vorsorgevollmacht für eine private Vertrauensperson oder eine Betreuungsverfügung für einen amtlichen Rechtsbetreuer seiner Wahl errichten.
Sonst kann es ihm ergehen, wie so oft: Die Mutter hat zwei Kinder. Die Tochter will sich um sie kümmern, ist aber gerade auf Kur. Während der Kur schaltet der Bruder das Betreuungsgericht ein. Als die Tochter nach der Kur zurückkommt, ist ein fremde Anwältin als Rechtsbetreuerin vom Betreuungsgericht bestimmt worden. Die Mutter hatte Demenz. Es war weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Betreuungsverfügung vorhanden. Die Betreuerin schottet die Tochter von der Mutter ab. Sie darf nur noch im Beisein von Pflegepersonal die Mutter besuchen. Die Mutter wird ihr immer mehr entfremdet und der Betreuerin fast hörig.
Alle Versuche der Tochter sich für die Mutter im Altenheim einzusetzen oder ihre finanziellen Dinge zu regeln, bleiben ohne Erfolg. Ihr wird immer gesagt, dass sie keine Vollmacht hat und damit nicht für die Mutter handeln kann. Das dürfe nur die Betreuerin. Am Ende bekam die Tochter im Pflegeheim sogar Hausverbot.
Das ist kein Einzelfall. Treffen Sie also Vorsorge. Errichten Sie ein Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, die Sie bei uns kostenlos kopieren können.