Manipulation eines Testierunfähigen durch Betreuer. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Manipulation eines Testierunfähigen durch Betreuer
Veranlasst ein Betreuer einen Testierunfähigen durch eine letztwillige Verfügung sich selbst oder einen Dritten als Begünstigten einzusetzen, kann hierin –durch Benutzen des Testierenden als Werkzeug gegen sich selbst- eine Untreue bzw. eine Teilnahme hieran begründet sein. Dies hat das OLG Celle mit Beschluss vom 13.02.2013 entschieden. In der Praxis schwierig ist allerdings regelmäßig der Nachweis der Testierunfähigkeit.