Betreuung: Welche Rechte bleiben dem Betreuten noch?
Betreuung: Welche Rechte bleiben dem Betreuten noch?
Betreuung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht.
Das kommt darauf an. Grundsatz des Betreuungsrechtes ist, dass man dem Betroffenen so viel Rechte wie möglich belässt. So kann der Patient sogar über seine Betreuung mitentscheiden, wenn er dazu geistig noch in der Lage ist. Er soll so selbstbestimmt und frei wie möglich bleiben. Es können ihm aber auch alle Rechte genommen werden, so dass er nur noch mit Einwilligung des Betreuers Geschäfte abschließen kann (sogenannte „Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt“).
Gut zu wissen
In der Praxis sind Berufsbetreuer zum Teil für 40 und mehr Menschen zuständig sind und haben daher leider kaum Zeit für individuelle Wünsche des Betroffenen.