Testamentsvollstrecker
Testamentsvollstrecker (TV)

Wie ordne ich Testamentsvollstreckung im Testament an?. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Wie ordne ich Testamentsvollstreckung im Testament an?

Hier der Fahrplan / Checkliste mit Formulierungsbeispielen. 

  1. Anordnung der Testamentsvollstreckung im Testament mit folgender Formulierung:

    „Ich ordne Testamentsvollstreckung an“.

  2. Wer wird Testamentsvollstrecker?

    „Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich meinen Bruder Guntram Wolf, geboren am 9.6.1960, wohnhaft Paradiesgasse 1, Stuttgart.“

  3. Ersatzmann bestimmen.

    „Falls mein Bruder nicht Testamentsvollstrecker sein kann oder will, soll B Testamentsvollstrecker sein.“

  4. Weiteren Ersatzmann bestimmen lassen:

     „B kann einen Ersatzvollstrecker oder Nachfolger bestimmen, falls er das Amt nicht annehmen will oder niederlegt. Tut er dies nicht soll das Nachlassgericht einen Fachanwalt für Erbrecht zum Testamentsvollstrecker bestimmen.“

  5. Mitvollstreckung nach dem Vier-Augen-Prinzip:

    „A und B sind gemeinsam Testamentsvollstrecker als Mitvollstrecker.“

  6. Aufgaben festlegen, z.B.:

    „Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist die Teilung des Nachlasses nach seinem billigen Ermessen.“

  7. Vergütung regeln: „Die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers wird nach den Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins vergütet.“

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