Wie ordne ich Testamentsvollstreckung im Testament an?. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie ordne ich Testamentsvollstreckung im Testament an?
Hier der Fahrplan / Checkliste mit Formulierungsbeispielen.
- Anordnung der Testamentsvollstreckung im Testament mit folgender Formulierung:
„Ich ordne Testamentsvollstreckung an“.
- Wer wird Testamentsvollstrecker?
„Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich meinen Bruder Guntram Wolf, geboren am 9.6.1960, wohnhaft Paradiesgasse 1, Stuttgart.“
- Ersatzmann bestimmen.
„Falls mein Bruder nicht Testamentsvollstrecker sein kann oder will, soll B Testamentsvollstrecker sein.“
- Weiteren Ersatzmann bestimmen lassen:
„B kann einen Ersatzvollstrecker oder Nachfolger bestimmen, falls er das Amt nicht annehmen will oder niederlegt. Tut er dies nicht soll das Nachlassgericht einen Fachanwalt für Erbrecht zum Testamentsvollstrecker bestimmen.“
- Mitvollstreckung nach dem Vier-Augen-Prinzip:
„A und B sind gemeinsam Testamentsvollstrecker als Mitvollstrecker.“
- Aufgaben festlegen, z.B.:
„Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist die Teilung des Nachlasses nach seinem billigen Ermessen.“
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Vergütung regeln: „Die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers wird nach den Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins vergütet.“