Bilanz. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht
Bilanz einfach erklärt
Jeder Kaufmann ist nach § 242 HGB verpflichtet, am Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz aufzustellen. Sie ist eine Zusammenfassung des Vermögens und der Kapitalmittel des Betriebs. Vermögen und Kapital stehen sich in Kontoform gegenüber (conto = Rechnung).
Die Bilanz (bilanx = Waage) hat also zwei Seiten. Die linke Seite der Bilanz heißt Aktivseite, die rechte Seite der Bilanz heißt Passivseite. Auf der Aktivseite (= Vermögensseite) steht das Vermögen des Unternehmens, geordnet nach zunehmender Liquidität. Auf der Passivseite (= Kapitalseite) steht das im Unternehmen investierte Gesamtkapital, geordnet nach dem Prinzip der zunehmenden Fälligkeit und nach der Rechtsstellung des Kapitalgebers (Eigenkapital vor Fremdkapital). Das Eigenkapital (= Reinvermögen) ist hierbei die Differenz zwischen Vermögen und Schulden. Hieraus folgt: dass die Bilanz stets ausgeglichen ist.
- Grundgleichung der Bilanz: Vermögen = Kapital
- Eigenkapital = Vermögen ./. Fremdkapital