Brandversicherungswert ist nicht Verkehrswert, erklärt von Fachanwalt für Erbrecht Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen

Brandversicherungswert ist nicht Verkehrswert

Oft wird angenommen, dass der Brandversicherungswert einer Immobilie identisch mit deren Verkehrswert, also ihrem wirklichen Wert, ist.

Das ist nicht der Fall. Der Brandversicherungswert spiegelt die aktuellen Herstellungskosten (nur) des Gebäudes wieder. Wieviel Geld muss zur Neuherstellung des Gebäudes aufgewendet werden, wenn es zu 100 Prozent abbrennen würde? Richtigerweise spricht man deshalb vom

Gebäudebrandversicherungswert

Der Verkehrswert hingegen setzt sich aus dem Bodenwert und dem Gebäudewert zusammen.

Der Bodenwert ist im Brandversicherungswert aber gerade nicht berücksichtigt. Denn das Grundstück kann ja nicht abbrennen.

Trotzdem wird der Gebäudebrandversicherungswert für Kostenzwecke bei den Notariaten zu einer groben Verkehrswertschätzung verwendet. Man braucht ja einen Wert, weil sich nach diesem Wert die Notarkosten richten. Dieser (grobe) Kosten-Verkehrswert einer Immobilie setzt sich aus dem Bodenwert und dem je nach Alter reduzierten Brandversicherungswert für das Gebäude zusammen.

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