Das Nachlassgericht Konstanz ist jetzt das Amtsgericht

Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht in Konstanz

Amtsgericht ist jetzt Nachlassgericht

Infolge der großen Justizreform in Baden-Württemberg nehmen jetzt die Amtsgerichte die Aufgabe der Nachlassgerichte war. Früher waren Notare die Nachlassrichter, jetzt sind das Amtsrichter.

Adresse

Das Nachlassgericht Konstanz befindet sich in der Rheingasse 20 in 78462 Konstanz, hat aber die Postanschrift Untere Laube 12, 78462 Konstanz.

Telefon, e-Mail, Telefax

Das Nachlassgericht Konstanz ist telefonisch unter 07531 280-0 zu erreichen oder unter der E-Mail-Adressepoststelle@agkonstanz.justiz.bwl.de . Die Telefaxnummer lautet 07531 280-2479.

Telefonsprechzeiten

sind

Montag – Freitag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Montag – Donnerstag 14:00 Uhr – 15:30 Uhr und
Freitags 14:00 Uhr – 14:30 Uhr

Persönliche Besprechungstermine

sind nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter Tel. 07531 280-0 möglich.

Aufgaben des Nachlassgerichts Konstanz
  • Testamente des Verstorbenen sind beim Nachlassgericht abzugeben.
  • Den Erbschein kann man nur beim Nachlassgericht beantragen.
  • Eine Erbschaft kann man nur beim Nachlassgericht ausschlagen.

Alle wichtigen Gesetze zum Erbrecht im Überblick

Merkblatt des Amtsgerichts Konstanz als Nachlassgericht
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Konstanz

Amtsgericht Konstanz
Nachlassgericht
Allgemeine Hinweise in Nachlassverfahren

1. Testamente in Verwahrung von Privatpersonen

Eigenhändige Testamente müssen beim Nachlassgericht zur Eröffnung abgeliefert bzw. an
dieses per Post übersandt werden.

2. Erbschaft und Ausschlagung

Die Erbschaft geht als Ganzes auf den oder die Erben über, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahme bedarf. Einem Erben steht es jedoch frei, innerhalb der gesetzlichen Frist
die Erbschaft auszuschlagen.
Ober der Nachlass überschuldet ist, muss der Erbe selbst prüfen. Ein Erbe kann einer eventuellen Schuldenhaftung unter anderem durch eine Ausschlagung der Erbschaft entgehen.

a. Frist

Falls Sie die Erbschaft ausschlagen wollen, kann diese Ausschlagung nur binnen
einer Frist von sechs Wochen erfolgen.
Hat der Erbe einen Wohnsitz im Ausland, so beträgt die Frist sechs Monate. Diese
Erben können sich zur Beglaubigung von Ausschlagungen an die zuständige deutsche Auslandsvertretung wenden.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom
Grunde der Berufung. Ist der Erbe durch Testament zum Erben berufen, so beginnt
die Frist nicht vor der Eröffnung der Verfügung durch das Nachlassgericht.

b. Form

Die Erbschaftsausschlagung muss in öffentlich beglaubigter Form erfolgen (Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar Ihrer Wahl oder zur Niederschrift des
zuständigen Nachlassgerichts) und dann innerhalb der Frist beim zuständigen Nachlassgericht eingehen. Die Ausschlagung bei minderjährigen Erben muss durch
deren gesetzliche Vertreter gemeinsam erfolgen und bedarf ggf. der familiengerichtlichen Genehmigung.

3. Erbnachweis

Ein Erbschein löst eine Gebühr beim Nachlassgericht aus. Fragen Sie daher bei der Bank,
Sparkasse und eben dort, wo das Vermögen verwaltet wird, nach, ob ein Erbschein verlangt
wird. Wird der Erbschein benötigt, teilen Sie dies vorab formlos, schriftlich mit.
Sofern der Erblasser Grundbesitz hinterlassen hat, ist das Grundbuch durch den Erbfall unrichtig geworden. Für die Grundbuchberichtigung ist ein Erbnachweis (Erbschein oder öffentliches Testament nebst Eröffnungsprotokoll) erforderlich. Für die erforderliche Änderung im
Grundbuch bestehen Kostenvergünstigungen, wenn diese Änderungen binnen zwei Jahren
ab dem Todestag beantragt werden.

4. Vermächtnis-, Erbersatz- oder Pflichtteilansprüche

Die Verteilung des Nachlasses und/oder die Erfüllung von Vermächtnis, Erbersatz- oder
Pflichtteilansprüchen ist Angelegenheit der Erben. Das Nachlassgericht ist hierfür nicht zuständig.

Merkblatt des Amtsgerichts Konstanz als Nachlassgericht

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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