Digitaler Nachlass: Alle drei Minuten stirbt in Deutschland ein Facebook-Mitglied. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Alle drei Minuten stirbt in Deutschland ein Facebook-Mitglied
Oft bleiben E-Mail-Konten oder Online-Verträge unentdeckt. Hier tut Vorsorge Not, um das digitale Erbe zu regeln und zu schützen. Passwörter sollten hinterlegt werden. Eine Person sollte als Testamentsvollstrecker beauftragt werden. Er hat dann die Aufgabe und das Recht alte Accounts zu kündigen oder für eine vom Erblasser bestimmte Zeit, am Leben zu erhalten. Dies kann im Testament angeordnet werden. Man könnte zum Beispiel so formulieren:
Testament
„Ich setze Max Mustermann, geboren am 5.5.1995 zum Testamentsvollstrecker ein. Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es meine sämtlichen Internet-Accounts und online-Verträge zu kündigen. Zu diesem Zweck sind ihm die in einem verschlossenen Umschlag in meinem Schließfach bei der Sparkasse Musterstadt befindlichen Passwörter auszuhändigen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass mein Blog Musterstädter Geschichte für die Dauer von zehn Jahren nach meinem Ableben online bleibt. Zu diesem Zweck sind dem Testamentsvollstrecker die erforderlichen Geldmittel aus meinem Nachlass zur Verfügung zu stellen.“