Digitales Erbe

Digitaler Nachlass: Alle drei Minuten stirbt in Deutschland ein Facebook-Mitglied. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Alle drei Minuten stirbt in Deutschland ein Facebook-Mitglied

Oft bleiben E-Mail-Konten oder Online-Verträge unentdeckt. Hier tut Vorsorge Not, um das digitale Erbe zu regeln und zu schützen. Passwörter sollten hinterlegt werden. Eine Person sollte als Testamentsvollstrecker beauftragt werden. Er hat dann die Aufgabe und das Recht alte Accounts zu kündigen oder für eine vom Erblasser bestimmte Zeit, am Leben zu erhalten. Dies kann im Testament angeordnet werden. Man könnte zum Beispiel so formulieren:

Testament

„Ich setze Max Mustermann, geboren am 5.5.1995 zum Testamentsvollstrecker ein. Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es meine sämtlichen Internet-Accounts und online-Verträge zu kündigen. Zu diesem Zweck sind ihm die in einem verschlossenen Umschlag in meinem Schließfach bei der Sparkasse Musterstadt befindlichen Passwörter auszuhändigen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass mein Blog Musterstädter Geschichte für die Dauer von zehn Jahren nach meinem Ableben online bleibt. Zu diesem Zweck sind dem Testamentsvollstrecker die erforderlichen Geldmittel aus meinem Nachlass zur Verfügung zu stellen.“

 

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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