Ärger trotz notarieller Vorsorgevollmacht? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Ärger trotz notarieller Vorsorgevollmacht?

Frage:

Ich habe von meiner Tante eine notarielle Vorsorgevollmacht bekommen. Jetzt kann ich ohne Probleme über die Tante verfügen, oder?

Antwort:

Stopp. Ganz so einfach ist das nicht. Einer Vollmacht liegt in der Regel ein Auftrag zugrunde. Dieser ist in den meisten Vorsorgevollmachten nicht beschrieben. Sie können dann zwar ohne Beschränkung über Geld und Haus verfügen, aber ob sie es auch dürfen, ist eine andere Frage. Wenn Sie in diesem Punkt Sicherheit haben wollen, müssen Sie das Auftragsverhältnis zu Ihrer Tante in einer zweiten Urkunde genau regeln (Was dürfen Sie alles mit der Vorsorgevollmacht tun?). Nach dem Tod Ihrer Tante verlangen nämlich oft die anderen Miterben Auskunft über die Gelder, die der Bevollmächtigte vom Konto der Tante abgehoben hat. Wenn Sie dann keine vollständige Auskunft geben können, unterstellen die Miterben Ihnen Untreue und der Fall landet bei der Staatsanwaltschaft. Auch mit dem Finanzamt kann es Ärger geben. Wenn Sie keine Auskunft über die Geldverwendung geben können, kann es sein, dass das Finanzamt Ihnen eine Schenkung der Tante an Sie unterstellt und Schenkungsteuer von ihnen will.

Tipp:

Regeln Sie das Auftragsverhältnis genauestens in einer separaten Urkunde und lassen Sie sich die Geldausgaben von der Tante gegenzeichnen. Wenn Ihnen auch das Sorge macht, sollten Sie sich statt der Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung ausstellen lassen. Dann legen Sie jedes Jahr vor dem Betreuungsgericht Rechenschaft ab und weder Miterben, Finanzamt noch Staatsanwaltschaft können Ihnen Arger machen. Bei den Freudenstädter Erbrechtstagen (4.11. bis 25.11.) wird neben Testamenten auch über die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung referiert.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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