E⚖️ Erbrecht: Wann brauche ich einen Notar?

Erklärt von Gerhard Ruby – Fachanwalt für Erbrecht
📍Radolfzell • Villingen-Schwenningen


✍️ Für ein Testament

➡️ Brauche ich dafür einen Notar?
Nein.
Ein eigenhändiges Testament – ob Einzeltestament oder Berliner Testament –
können Sie selbst kostenlos schreiben. Der Notar ist verpflichtet, Sie auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

💡 Unser Tipp:
Lassen Sie Ihr Testament von einem Fachanwalt für Erbrecht überprüfen.

📌 Kosten:
✔️ Erstberatung nach RVG: 190 € zzgl. MwSt.
✔️ Gesamt: 226,10 €
✔️ Eine Überarbeitung durch den Anwalt ist flexibel und oft günstiger als beim Notar.
Sie können z. B. nur 50 % der Notarkosten als Pauschale vereinbaren.


🤝 Für einen Erbvertrag

➡️ Brauche ich einen Notar?
Ja.
Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden.

⚠️ Achtung:
Einmal abgeschlossen, ist ein Erbvertrag in der Regel nicht mehr widerrufbar.
→ Deshalb ist juristische Beratung vorher zwingend zu empfehlen!


🏡 Für eine Hausübergabe zu Lebzeiten

➡️ Brauche ich einen Notar?
Ja.
Grundstücksübertragungen sind beurkundungspflichtig.

🔍 Wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten:

  • Pflegeverpflichtungen
  • Hartz-IV-Risiko
  • Pflichtteilsrecht
  • Rückforderungsrechte
  • Steuerliche Fragen (Schenkung- & Erbschaftsteuer)

💡 Empfehlung:
Lassen Sie den Vertrag von einem Fachanwalt entwerfen, der Sie auch zum Notar begleitet.


📜 Für ein notarielles Nachlassverzeichnis

➡️ Wann ist es nötig?
Wenn Pflichtteilsberechtigte es verlangen, ist ein notarielles Verzeichnis erforderlich.

👥 Wer kann das verlangen?

  • Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Erben
  • Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker

➡️ In diesen Fällen ist der Notar gesetzlich vorgeschrieben.


Fazit: Wann Sie einen Notar brauchen – auf einen Blick:

📌 Vorgang🖋️ Notar erforderlich?💬 Empfehlung
Testament (eigenhändig)❌ NeinÜberprüfung durch Fachanwalt
Berliner Testament❌ NeinGünstigere Alternative zum Notar durch anwaltliche Beratung
Erbvertrag✅ JaVorherige anwaltliche Beratung dringend empfohlen
Hausübergabe zu Lebzeiten✅ JaFachanwalt entwirft & begleitet
Notarielles Nachlassverzeichnis✅ JaGesetzlich vorgeschrieben bei Pflichtteilsverlangen

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Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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