Erbschaften immer mehr wert. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erbschaften immer mehr wert
In den letzten Jahrzehnten sind die Erbschaften in ihrem Durchschnittswert deutlich angestiegen. Nach Mitteilungen des Bundefinanzministeriums lag der
Durchschnittswert einer Erbschaft
- im Jahre 1970 bei 14.320 Euro
- im Jahre 1990 bei 102.300 Euro
- im Jahre 2000 bei 196.000 Euro
- im Jahre 2010 bei 300.000 Euro
- im Jahr 2020 bei 363.000 Euro.