Erbschaftsteuer: Unterschied zwischen Substanzwert und Liquidationswert bei Unternehmen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erbschaftsteuer: Unterschied zwischen Substanzwert und Liquidationswert bei Unternehmen
Der Substanzwert
ist ein Fortführungswert. Bei seiner Ermittlung wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen fortgeführt wird.
Der Liquidationswert
ist als Untergrenze bei der Unternehmensbewertung anzusetzen, wenn feststeht, dass das Unternehmen nicht fortgeführt werden wird. Der Liquidationswert ist der Substanzwert abzüglich der Liquidationskosten (also abzüglich der Kosten für
- Sozialpläne,
- Arbeitnehmerabfindungen,
- Abrisskosten,
- Rekultivierungsmaßnahmen,
- Vorfälligkeitsentschädigungen für Unternehmenskredite,
- Provisionen und Gebühren, die bei der Veräußerung anfallen,
- Ertragsteuern, die durch die Veräußerung ausgelöst werden).
Die Gesetzesbegründung in Drucksache 16/7918 führt dazu auf Seite 38 zu § 11 Abs. 2BewG aus:
Untergrenze ist stets der Substanzwert als Mindestwert, den ein Steuerpflichtiger am Markt erzielen könnte. Steht fest, dass die Gesellschaft nicht weiter betrieben werden soll, ist der Liquidationswert als besondere Ausprägung des Substanzwerts die Untergrenze. Die Definition des Substanzwerts entspricht inhaltlich den Grundsätzen der bisherigen §§ 98a und 103 BewG.