📜 Sachverhalt:
- Der betagte Onkel will seine Eigentumswohnung (Wert 200.000 €) an seine vier Nichten und Neffen verschenken.
- Vier Erwerber: A, B, C und D (jeweils 1/4 Anteil)
- Der Onkel behält sich ein lebenslanges Wohnungsrecht vor, das mit 40.000 € bewertet wird.
- Im Übergabevertrag wird geregelt, dass die anfallende Schenkungsteuer vom Schenker (dem Onkel) gezahlt wird ➔ Besonderheit nach § 10 Abs. 2 Satz 2 ErbStG: Steuerlast wird als zusätzliche Schenkung behandelt.
- „§ 10 ErbStG Steuerpflichtiger Erwerb …. (2) Hat der Erblasser die Entrichtung der von dem Erwerber geschuldeten Steuer einem anderen auferlegt oder hat der Schenker die Entrichtung der vom Beschenkten geschuldeten Steuer selbst übernommen oder einem anderen auferlegt, gilt als Erwerb der Betrag, der sich bei einer Zusammenrechnung des Erwerbs nach Absatz 1 mit der aus ihm errechneten Steuer ergibt.“
🧮 Schritt-für-Schritt-Berechnung:
1. Wert der Schenkung feststellen:
Gesamtwert der Wohnung: 200.000 €
abzüglich Wohnungsrecht: – 40.000 €
➔ Übergabewert: 160.000 €
Jeder der vier Nichten/Neffen bekommt also:
160.000 € ÷ 4 = 40.000 €
pro Person.
2. Freibeträge anwenden (§ 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG):
- Freibetrag Nichten/Neffen = 20.000 € je Person
Berechnung pro Person:
Rechenschritt | Betrag |
---|---|
Übergabewert | 40.000 € |
minus Freibetrag | –20.000 € |
= steuerpflichtiger Erwerb | 20.000 € |
3. Steuersatz anwenden (§ 19 ErbStG):
- Steuerklasse: II (Neffen/Nichten)
- Steuersatz bei einem steuerpflichtigen Erwerb bis 75.000 €: 15 %
Berechnung pro Person:
20.000 € × 15 % = 3.000 € Schenkungsteuer
4. Steuerübernahme durch den Schenker (§ 10 Abs. 2 Satz 2 ErbStG):
➔ Da der Onkel die Schenkungsteuer übernommen hat, wird der Wert der Schenkung fiktiv erhöht:
- Die vom Onkel gezahlte Steuer zählt zusätzlich zur Schenkung dazu.
- Die Steuer wird also „brutto“ berechnet.
Berechnung pro Person:
Schenkungswert 1/4 von 160.000 = 40.000 Euro
zzgl. Steuer nach § 10 Abs. 2 ErbStG 3.000 Euro
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Bereicherung 43.000 Euro
./. Freibetrag 20.000 Euro
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Steuerpflichtiger Erwerb 23.000 Euro
Neuer steuerpflichtiger Erwerb: 23.000 €
Jetzt die Steuer:
23.000 € × 15 % ≈ 3.450 € Schenkungsteuer
➔ Schenkungsteuer je Person = 3.450 9 €, insgesamt für alle vier also 13.800 Euro die der Onkel bezahlt.
📋 Zusammenfassung des Falls:
Betrag | |
---|---|
Ursprünglicher Immobilienwert | 200.000 € |
Abzüglich Wohnungsrecht | –40.000 € |
Zu verteilender Wert | 160.000 € |
Anteil je Nichte/Neffe | 40.000 € |
Nach Freibetrag steuerpflichtig | 20.000 € |
Wegen Steuerübernahme von 3.000 Euro hochgerechnet | 23.000€ |
Schenkungsteuer 15 % je Person | 3.450 € |
Der Onkel übernimmt die Schenkungsteuer von insgesamt rund 13.800 € für seine vier Neffen und Nichten.
🌟 Fazit:
➔ Das Finanzamt wird die Schenkung unter Berücksichtigung des Wohnrechts bewerten, den steuerpflichtigen Erwerb hochrechnen (wegen Steuerübernahme) und die Schenkungsteuer auf dieser Basis berechnen.