Nacherhebung von Erbschaftsteuer wegen Insolvenz nicht ungerecht. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Das Finanzgericht Münster hat am 07.05.2009 klargestellt (Az.: 3 K 1861/06 Erb):
Der Verlust der Beteiligung an einer KG durch Insolvenz innerhalb der Behaltensfrist des § 13a Abs. 5 ErbStG führt nicht zu einer Unbilligkeit der Erhebung der Nachsteuer aus sachlichen Gründen.