Erbverzicht mit Folgen

❓ Frage zum Erbverzicht

🧾 Ausgangslage:

„Ich habe mit meinem Mann einen Ehevertrag mit Gütertrennung und Erbverzicht vereinbart.
Jetzt ist er gestorben.
In seinem Testament hat er mich zur Alleinerbin eingesetzt.

Mein Mann hat drei Kinder aus erster, geschiedener Ehe.
Gemeinsame Kinder hatten wir nicht.

❗ Jetzt wollen die Kinder ihren Pflichtteil.

👉 Wie hoch ist dieser bei einem Vermögen von 600.000 Euro?“


💡 Antwort:

🔍 Ohne Erbverzicht wäre die gesetzliche Erbfolge:

👩 Ehefrau: 1/4
👧👦👦 Drei Kinder: zusammen 3/4, also je 1/4

👉 Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils:
1/4 × 1/2 = 1/8 pro Kind
➡️ Jeder hätte 75.000 € Pflichtteil beanspruchen können.


Mit dem Erbverzicht sieht alles ganz anders aus:

🛑 Sie haben auf Ihre gesetzliche Erbenstellung und auf den Pflichtteil verzichtet.
➡️ Das bedeutet rechtlich: Sie zählen nicht mehr mit.

📊 Folge:

👧👦👦 Die drei Kinder werden so behandelt, als gäbe es keine Ehefrau.
👉 Sie wären dann gesetzliche Erben zu je 1/3.

➡️ Pflichtteil = 1/3 × 1/2 = 1/6 pro Kind
🔢 Bei 600.000 € Nachlass ergibt das:

KindPflichtteilsquotePflichtteilsbetrag
Kind 11/6100.000 €
Kind 21/6100.000 €
Kind 31/6100.000 €
👉 Summe1/2300.000 €

⚠️ Fazit:

Der Erbverzicht kostet Sie 300.000 €,
weil sich der Pflichtteil der Stiefkinder erhöht, wenn Sie als Ehefrau „wegfallen“.


🏛️ RUBY. Die Kanzlei für Erbrecht

📍 Vöhrenbacher Str. 4, 78050 Villingen-Schwenningen
📞 Tel.: 07721 / 99 30 505
🌐 www.ruby-erbrecht.com

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren