Erfüllung eines Schenkungsversprechens unter Lebenden durch Erben. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erfüllung eines Schenkungsversprechens unter Lebenden durch Erben
Das Finanzgericht Hessen hat am 09.12.2008 entschieden, dass die Erfüllung eines Schenkungsversprechens unter Lebenden durch den Erben als Nachlassverbindlichkeit anzusehen ist (Az.: 1 K 1709/06):
Erfüllt der Erbe nach dem Tod des Erblassers unter Anerkennung und Beachtung eines von diesem zu Lebzeiten einem Dritten gegebenen Schenkungsversprechens unter Lebenden das Schenkungsversprechen durch Leistung aus dem Vermögen des Erblassers an den Versprechensempfänger, ist der geleistete Betrag bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen.