EU-Erbrecht: Enterbung der Pflichtteilsberechtigten durch Umzug. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
EU-Erbrecht: Enterbung der Pflichtteilsberechtigten durch Umzug
Die EU-Erbrechtsverordnung macht es möglich.: Die Enterbung durch Umzug. Für Todesfälle nach dem 17. August 2015 gilt grundsätzlich das Erbrecht des Staates, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wer also umzieht, verändert das für ihn geltende Erbrecht. Der Deutsche, der dauerhaft in England lebt, wird nach englischem Erbrecht beerbt, wenn er nicht im Testament durch Rechtswahl sein deutsches Heimatrecht als Erbrecht wählt. Folgende Länder bieten interessante Optionen:
- England kennt kein Pflichtteilsrecht, damit sind in Deutschland pflichtteilsberechtigten Ehegatten und Kinder durch einen Umzug auf die Insel völlig enterbt.
- Schweden kennt keinen Pflichtteil für Ehegatten
- Finnland kennt keinen Pflichtteil Ehegatten
- Polen kennt nur eine Pflichtteilsberechtigung von Arbeitsunfähigen und Minderjährigen
- Estland kennt nur eine Pflichtteilsberechtigung von Arbeitsunfähigen und Minderjährigen