Zur Schenkungsteuer bei (mittelbarer) Vermögensübertragung auf Stiftung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Zur Schenkungsteuer bei (mittelbarer) Vermögensübertragung auf Stiftung
Übernimmt eine (mittelbar) zum Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung gehörende GmbH im Zuge einer Kapitalerhöhung bei einer anderen Gesellschaft den neuen Geschäftsanteil weit unter Wert, liegen darin keine freigebigen Zuwendungen an die Begünstigten der Stiftung (U.E. wohl aber die GmbH als Übernehmerin des neuen Geschäftsanteils).
Für Experten:
BFH v. 09.07.2009 – Az.: II R 47/07 –
ZEV 2010, 103