Fachanwälte für Erbrecht in Konstanz

RUBY. Die Kanzlei für Erbrecht. Konstanz. Lohnerhofstraße 2. Tel.: 07531 / 89262684
RUBY Konstanz steht für Kompetenz und Sicherheit im Erbrecht.

Kanzleigründer Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, ist seit fast 30 Jahren mit dem Schwerpunkt Erbrecht tätig. Seit 2000 arbeitet er – wie inzwischen alle Anwälte der Erbrechtskanzlei Ruby – ausschließlich auf den Spezialgebieten Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht. Ruby war einer der ersten Fachanwälte für Erbrecht in Deutschland. Auszeichnungen begleiten seit 2000 seine Kanzleitätigkeit. So wird er seit 2000 ununterbrochen vom Münchener Nachrichtenmagazin FOCUS als Top-Anwalt für Erbrecht ausgezeichnet. Die Wirtschaftswoche zählt die Erbrechtskanzlei RUBY in ihrer Zehnjahresübersicht 2009 und 2023 zu den 25 besten Kanzleien für Erbrecht in Deutschland. Ebenso die Finanzzeitschrift Capital.

Langjährige Erfahrung im Erbrecht

Unser Konstanzer Büro arbeitet schon seit vielen Jahren erfolgreich am Bodensee und befindet sich inzwischen im Bizzcenter in der Lohnerhofstraße 2, ist also ohne Verkehrs- und Parkprobleme gut erreichbar.

Wir sind inzwischen aber auch deutschlandweit tätig.

Nutzen Sie unsere jahrzehntelange Erfahrung auf den Gebieten Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht für ihr Testament, ihr Erbscheinsverfahren oder ihren Pflichtteilsprozess. Wir machen nur Erbrecht. Wir helfen auch Ihnen.

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Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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