Fehler werden gar nicht bemerkt
Fehler im Erbrecht – Anwälte, Steuerberater und Notare haften von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Viele Berater, seien es Anwälte oder Steuerberater, finden nicht die Kraft ein erbrechtliches Mandat abzulehnen, obwohl sie nicht ständig auf dem Gebiet des Erbrechts tätig sind. Die oft hohen Gegenstandswerte sind für sie zu verlockend. Wer aber nicht jahrelang und ausschließlich auf dem Gebiet des Erbrechts tätig ist, läuft sehr leicht Gefahr, Fehler zu machen, ohne diese Fehler zu erkennen.
- Solche Fehler passieren auch Notaren, wenn sie beispielsweise steuerliche Aspekte nicht erkennen.
- Steuerberater setzen oft Testamente auf, ohne sich über die Folgen dieser Testamente im Klaren zu sein.
- Anwälte, die wenig Erfahrung im Erbrecht haben, führen Prozesse, die für ihre Mandanten nachteilig ausgehen und hohe Kosten auslösen, die nicht notwendig gewesen wären.
Haftpflichtversichert
Wenn Berater -schlicht ausgedrückt- „einfach Mist bauen“ haften sie und haben Gott sei Dank eine Berufshaftpflichtversicherung. So kann es schon einmal zur wundersamen Verdoppelung der Erbschaft kommen, nämlich dann, wenn die Erbschaft aufgrund eines Fehlers an die Falschen geht und der Berater dann als Schaden den Richtigen, aber Geschädigten, die Erbschaft ersetzen muss. Oft werden solche Fehler erst nach Jahren bemerkt. Nimmt beispielsweise eine Mandantin eine Revision zurück, die eigentlich Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, weil ihr Anwalt ihr dazu fälschlicherweise geraten hatte, ist der Anwalt schadenersatzpflichtig. In einem vom Bundesgerichtshof erschienenen Fall (BGH IX ZR 217/12) hatte die Klägerin die Revision 2006 zurückgenommen und erfuhr von der Erfolgsaussicht erst 2010. Als sie Schadensersatz verlangte, berief sich der Anwalt auf Verjährung. Zu Unrecht, erklärte der Bundesgerichtshof.
Schaden verjährt erst, wenn er bekannt ist
Viele Mandanten erfahren erst spät und durch Zufall, dass der frühere Anwalt sie falsch beraten hat. Die 3-jährige Verjährungsfrist beginnt daher erst, wenn der Mandant konkrete Anhaltspunkte für die Falschberatung hatte. Man kann also noch viele Jahre nach dem Schadenseintritt Schadensersatz vom falschberatenden Anwalt oder Steuerberater verlangen. Gerade im Erbrecht sind die Erfolgsaussichten sehr gut, weil Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen.
Rechtschutzversicherung zahlt Prozess
Hinzu kommt, dass die Rechtschutzversicherung die Kosten für einen Haftpflichtprozess übernimmt. Zwar ist Erbrecht von der Rechtschutzversicherung ausgeschlossen, aber bei einem schlecht erfüllten Steuerberater-, Anwalts- oder Notarvertrag geht es nicht um Erbrecht, sondern um Vertragsrecht. Und der Vertragsschutz ist vom Rechtsschutz erfasst, auch wenn Gegenstand des Beratungsvertrags das Erbrecht war.