Fideikommissarische Substitution: Nacherbe erbt erst nach dem Vorerben. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Fideikommissarische Substitution: Nacherbe erbt erst nach dem Vorerben
Frage:
Was ist ein Nacherbe?
Antwort:
Nacherbe ist der Erbe, der erst Erben soll, nachdem ein anderer zwischenzeitlich Erbe geworden ist (früher sogenannte fideikommissarische Substitution). Die Ehefrau wird Vorerbe des Ehemanns und nach dem Tod der Ehefrau (als Nacherbfall) wird das Vermögen des Ehemanns ein zweites Mal an die Nacherben als eigentliche Erben vererbt, z.B. an die Kinder. Hier geht es nur um das Vermögen des Ehemannes, nicht um das Vermögen der Ehefrau, das gesondert vererbt wird.