Was ist ein Motivirrtum? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht,
Was ist ein Motivirrtum?
Generell zum Verständnis
Ein Motiv ist immer der Grund für etwas. Es geht beim Motivirrtum um den Grund bzw. das Motiv für eine Erklärung. Ich erkläre etwas, weil ich etwas annehme oder damit ich etwas bewirke oder erreiche. Ein Motiv für einen Aktienkauf kann sein, dass der Käufer glaubt, dass die Aktienkurse steigen werden. Steigen die Aktienkurse nicht, sondern fallen, liegt ein Motivirrtum vor. Er ist im Rechtsleben grds. unbeachtlich, d.h. er berechtigt nicht zur Anfechtung der durch den Motivirrtum beeinflussten Willenserklärung. Der Grund dafür liegt darin, dass ansonsten der Vertragspartner immer mit einer Anfechtung rechnen müsste. Die Geschäfte wären in hohem Maße rechtlich unsicher.
Besonderheit: Im Erbrecht
allerdings berechtigt der Motivirrtum zur Anfechtung der Verfügungen in einem Testament. Beim Testament liegt nämlich eine einseitige Willenserklärung vor. Hier gibt es keinen Vertragspartner, der zu schützen wäre.