Gerhard Ruby,
ist Erbrechtsexperte, Buchautor, Erfinder der Erbrechtstage, Gründer der ersten deutschen Kanzlei (nur) für Erbrecht und der Erbrechtsakademie. Er gilt als
„Dolmetscher zwischen Juristen und den Menschen außerhalb der Gerichtssäle“.
Sein Weg als Erbrechtsanwalt begann 1992 und heute zählt er zu den bekanntesten Gesichtern in Erbrechtsdeutschland. Vom Münchener Nachrichtenmagazin FOCUS wird er daher
„Der Mann für’s Erbe“
genannt. Gerhard Rubys Fähigkeit, komplexe Sachverhalte mit spielender Leichtigkeit auf das Wesentliche zusammenzufassen und für die Allgemeinheit verständlich zu erläutern, zeichnet seine humorvollen Vorträge aus. Hierbei ist ihm vor allem an der
Aufklärung
der „normalen Menschen“ und der Vermittlung von unabhängigen Hintergrundinformationen gelegen.
Gerhard Ruby ist seit 2000 ununterbrochen in der
Focus-Liste der deutschen Top-Anwälte für Erbrecht
zu finden. Seine Anwaltskanzlei wurde unter anderem von der „Wirtschaftswoche“, dem Wirtschaftsmagazin „CAPITAL“ unter die besten deutschen Kanzleien für Erbrecht gewählt. Das internationale Rechtsmagazin „Lawyers Best“ zeichnete ihn als „winner“ im deutschen Erbrecht aus (inheritance law, Germany). Er war einer der ersten deutschen Fachanwälte für Erbrecht und kann mittlerweile auf 1000 Vorträge und Auftritte in Rundfunk und Fernsehen zurückblicken. Ruby ist wissenschaftlicher Beirat führender erbrechtlicher Fachzeitschriften.