Gesamtrechtsnachfolge

Gesamtrechtsnachfolge ist der wichtigste Grundsatz im deutschen Erbrecht. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Gesamtrechtsnachfolge ist der wichtigste Grundsatz im deutschen Erbrecht

Unser deutsches Erbrecht ist untrennbar mit dem Begriff der Gesamtrechtsnachfolge verbunden. Die Gesamtrechtsnachfolge ist eine geniale Erfindung der alten Römer, von denen wir unser Erbrecht zu 80 Prozent – mehr oder weniger – abgeschrieben haben. Es geht darum, dass mit dem Tod einer Person (dem sog. Erblasser) sein gesamtes Vermögen (Aktiva wie Passiva, also Guthaben wie Schulden) auf den oder die Erben übergeht. Deshalb müssen im Testament die Vermögensbestandteile auch nicht einzeln aufgezählt werden. Alles geht von selbst auf den oder die Erben mit dem Tod über, selbst Gegenstände, die der Erblasser vergessen hat, sei es weil sie auf dem Speicher liegen oder weil er dement geworden ist.

Beispiel:

Der Erblasser hinterlässt einen VW Golf, Geldvermögen, eine Mietswohnung und ein Haus.  Selbst wenn der Erblasser immer mündlich betont hat, dass – sollte ihm etwas zustoßen – seine Frau das Haus, den Golf und das Geld erhalten soll und die beiden Kinder die Mietimmobilie verbindet das Gesetz all diese Nachlassgegenstände zu einem einheitlichen Ganzen. Bildlich gesprochen zu einer einzigen großen Nachlasstorte, in die alles hineingebacken wird.

Durch das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge werden die vielen Einzelgegenstände zu einem einzigen Nachlassvermögen verbunden. Es wird eben gedanklich die eine große Schwarzwaldtorte aus den Nachlassgegenständen gebacken.

Mehrere Erben bilden mit dem Tod des Erblassers eine Miterbengemeinschaft. Dabei wird jeder einzelne Miterbe Eigentümer des gesamten Vermögens, also jedem Miterben gehört die gesamte Torte. Man nennt das Gesamthandsberechtigung. Das ist ein alte deutsche Rechtsvorstellung und es fällt uns heute schwer sie richtig zu verstehen. Der Gesamthand liegt der alte germanische Sippengedanke zugrunde, wonach jedem Sippenmitglied das ganze Sippenvermögen gehört. Das ist so eine Art  altgermanischer Badewannen-Sozialismus. Wenn zwanzig Sippenmitglieder in einer Badewanne sitzen gehört eben jedem das gesamte Badewasser, aber irgendwie muss er sich in der Nutzung halt doch mit den anderen teilen. Steigt er aus der Badewanne aus können die anderen seinen Anteil kostenlos nutzen, es sei denn er verlangt ausdrücklich etwas dafür.

Nochmal: Jedem gehört alles!

Aber: Kein Miterbe kann über einzelne Nachlassgegenstände alleine verfügen (die sind ja in die Torte reingebacken).

Träger des gesamten Vermögens ist im Beispielfall also die aus der Witwe und den zwei Kindern bestehende Miterbengemeinschaft, d.h., weder die Witwe noch die beiden Kinder haben bis zur Teilung Allein- oder Miteigentum an einzelnen Gegenständen des Nachlasses, wie zum Beispiel dem VW Golf.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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