Gesetzliches Erbrecht bei Gütertrennung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Gesetzliches Erbrecht bei Gütertrennung
Was erbt der überlebende Ehegatte nach dem Gesetz, wenn die Eheleute im notariellen Ehevertrag Gütertrennung vereinbart hatten?
Bestand beim Erbfall Gütertrennung und sind als gesetzliche Erben neben dem überlebenden Ehegatten ein oder 2 Kinder des Erblassers berufen, so erben der überlebende Ehegatte und jedes Kind zu gleichen Teilen. Hinterlässt der Erblasser also einen Ehegatten und ein Kind, erben der überlebende Ehegatte und das Kind je 1/2. Hinterlässt der Erblasser den Ehegatten und 2 Kinder erben der überlebende Ehegatte und die beiden Kinder je 1 / 3. Ab drei Kindern erbt der überlebende Ehegatte, 1 / 4 und die Kinder teilen sich den Rest. Bei drei Kindern Erben also der überlebende Ehegatte und die drei Kinder je 1 / 4. Bei vier Kindern erbt der überlebende Ehegatte ¼ und die Kinder erben je 3/16. usw. usw. Es bleibt jetzt dabei, dass der überlebende Ehegatte nach dem Gesetz immer 1/4 bekommt und die Kinder sich den Rest teilen müssen.