Bei Gütertrennung mit jedem Kind ein Stück weit enterben. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Bei Gütertrennung mit jedem Kind ein Stück weit enterben
Frage:
Mein Mann und ich sind im Güterstand der Gütertrennung verheiratet. Wir wollten das beide so, weil wir beide selbstständig sind. Ich bin schwanger. Jetzt hat mir eine Freundin gesagt, ich würde mich bei jedem Kind das ich bekommen ein bisschen enterben, wenn ich im Güterstand der Gütertrennung lebe. Das ist doch Quatsch, oder?
Antwort:
Nein, Ihre Freundin hat in gewisser Weise recht; nämlich dann, wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt, also kein Testament vorhanden ist. Ihr Erbteil pendelt dann bis zu den ersten drei Kindern zwischen 1/2 und 1/4. Bei Gütertrennung erben Sie neben den Eltern oder Geschwistern Ihres Mannes die Hälfte. Bei einem Kind bleibt es bei der Hälfte, dann reduziert sich aber mit den beiden weiteren Kindern Ihr Erbteil als Ehefrau. Sie erben aber nie weniger als 1/4 Erbteil, aber bei den ersten drei Kindern auch nie mehr als die Kinder. Dabei reduziert sich Ihr Erbteil mit jedem Kind ein wenig, nämlich von 1/2 auf 1/3 und dann auf 1/4. Danach findet aber keine weitere Reduzierung Ihres Erbteils mehr statt. Zu Kompliziert? Schauen Sie es sich einfach in der folgenden Liste an:
- Bei einem Kind erben Sie 1/2 und das Kind 1/2
- Bei zwei Kindern erben Sie und die beiden Kinder je 1/3
- Bei drei Kindern erben Sie und die drei Kinder je 1/4
- Bei vier Kindern erben Sie 1/4 und die Kinder je 3/16
- Bei fünf Kindern erben Sie 1/4 und die Kinder je 3/20
- Bei sechs Kindern erben Sie 1/4 und die Kinder je 1/8
- Bei sieben Kindern erben Sie 1/4 und die Kinder je 3/28
- usw.