Gilt ein Testament mit herausgeschnittener Zeile? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

📝 Gilt ein Testament mit herausgeschnittener Zeile?

Ein echter Erbstreit – mit einem Loch in der Mitte

Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigt das Oberlandesgericht Hamm:
Eine kinderlose Frau verfasste im Jahr 2002 eigenhändig ein Testament. Darin hieß es:

„Hiermit setze ich … meine Neffen M und C jeweils zur Hälfte zu Erben ein.“

Doch zwischen „Hiermit setze ich“ und „meine Neffen“ wurde eine ganze Zeile mit einem scharfen Werkzeug herausgeschnitten.
Das Blatt wies ein offensichtliches Loch auf – genau dort, wo ein entscheidender Teil des letzten Willens gestanden haben könnte.


🔍 Wer hat das Loch verursacht?

Laut Gericht kamen mehrere Möglichkeiten in Betracht:

  • Die Erblasserin selbst,

  • ein Dritter,

  • oder auch die Erben M und C.

Dass das Testament von Anfang an auf einem beschädigten Blatt geschrieben wurde, wurde vom Gericht ausgeschlossen.


⚖️ Was wollten die Neffen?

Die beiden Neffen beantragten beim Nachlassgericht einen gemeinschaftlichen Erbschein – sie sahen sich je zur Hälfte als Erben eingesetzt.
Das Nachlassgericht gab ihnen vorläufig recht.

Doch andere Verwandte – die Betroffenen zu 3 und 4 – legten Beschwerde ein.


🧑‍⚖️ Entscheidung des Gerichts: Keine eindeutige Erklärung – kein Erbschein

Das Landgericht hob den Erbschein-Vorbescheid auf.
Auch die weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht Hamm blieb erfolglos.

Das OLG erklärte:

Wenn sich aus einem beschädigten Testament der letzte Wille nicht sicher rekonstruieren lässt, ist das Testament unwirksam.

Das bedeutete:
Die Neffen hatten das Nachsehen – sie erbten nicht.


📌 Fazit für die Praxis

✔ Ein eigenhändiges Testament muss vollständig und klar lesbar sein.
Lücken, Beschädigungen oder Manipulationen können zur Unwirksamkeit führen.
🧠 Im Zweifel entscheidet das Gericht nicht zu Gunsten der mutmaßlichen Erben, sondern verlangt einen nachweisbaren Testierwillen.


📚 Entscheidung:

OLG Hamm, Beschluss vom 14.08.2007 – Az. 15 W 331/06

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