Wenn ein Miterbe seinen Anteil am Nachlass an einen Dritten verkauft. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie kann ich mich als Miterbe gegen den Verkauf seines Erbanteils durch einen weiteren Miterben schützen?
Durch das Ihnen als Miterben zustehende Vorkaufsrecht, das binnen einer Frist von zwei Monaten ausgeübt werden muss. Das ist der einzige Fall eines gesetzlichen Vorkaufsrechts im BGB.
§ 2034 BGB Vorkaufsrecht gegenüber dem Verkäufer
(1) Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, so sind die übrigen Miterben zum Vorkauf berechtigt.
(2) Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt zwei Monate. Das Vorkaufsrecht ist vererblich.